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Meldezettel

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Der Meldezettel ist ein Antragsformular, auf dessen Grundlage die Anmeldung/Abmeldung/Ummeldung im Zentralen Melderegister erfolgt. Als Bestätigung der durchgeführten Meldung erhält der/die Meldepflichtige die "Bestätigung der Meldung" (Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister).

Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

  • erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
  • Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
  • Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Anmeldung eines Neugeborenen:
Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) 

Der Meldezettel ist vollständig auszufüllen, vom Meldepflichtigen sowie vom Unterkunftgeber zu unterfertigen und mit einem amtlichen Lichtbildausweis der Meldebehörde vorzulegen.

Reisepass

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden. Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Das Kind muss außerdem zur Indentitätsfeststellung (gilt auch für Baby´s) anwesend sein.

Der Antrag auf Ausstellung des Reisepasses muss persönlich eingebracht werden. Im Zug der Passbeantragung werden bei Personen ab 12 Jahren mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst, die dann auch einem Chip im Passt gespeichert werden. 

Um längere Wartezeiten bei Reisepassanträgen an den Parteienverkehrstagen zu vermeiden, ist eine telefonische Terminvereinbarung bei Herrn Richard Hirt (+43 3135 46104-22) notwendig.

Gebühren - Gültigkeit

Reisepass Erwachsener
Reisepass Minderjährig 12 - 18 Jahre
Reisepass Minderjährig 2 - 11 Jahre
Reisepass Minderjährig bis 2 Jahre

10 Jahre gültig
10 Jahre gültig
5 Jahre gültig
2 Jahre gültig

€ 75,90
€ 75,90
€ 30,00
gebührenfrei

Personalausweis

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden. Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Das Kind muss außerdem zur Indentitätsfeststellung (gilt auch für Baby´s) anwesend sein.

 

Gebühren - Gültigkeit

Reisepass Erwachsener
Reisepass Minderjährig 12 - 18 Jahre
Reisepass Minderjährig 2 - 11 Jahre
Reisepass Minderjährig bis 2 Jahre

10 Jahre gültig
10 Jahre gültig
5 Jahre gültig
2 Jahre gültig

€ 61,50
€ 26,30
€ 26,30
gebührenfrei

Strafregisterauszug

Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Im Strafregister sind vor allem enthalten:
Alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte, alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer Staatsbürger und solcher Personen, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben, durch ausländische Gerichte und alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte.

Die Führung des Strafregisters wird von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) wahrgenommen. Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, ob das Strafregister eine solche Verurteilung enthält.

Jede in Österreich polizeilich gemeldete  Person kann einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes stellen.

Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass)
Hinweis: Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden, da der Behörde die Identität nachzuweisen ist.
Bei Namensänderungen (z. B. Heirat oder Scheidung) ist auch die Heirats- bzw. Geburtsurkunde vorzulegen.
Ansuchen:  Antragsformular liegt im Meldeamt auf

Gebühren:

€ 14,30 Bundesgebühr (entfallen bei Vorlage bei einer bestimmten Stelle)
€   2,10 Verwaltungsabgabe

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