Aufgrund der sich entspannenden Situation wird bundesweit eine Aufhebung der Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko und somit der Stallpflicht in diesen Gebieten per Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit ausgesprochen, die bereits am 22. April 2023 in Kraft getreten ist.
Generell sehen die Veterinär-Expert:innen der AGES einen Rückgang der Geflügelpest-Ausbrüche in den kommenden Wochen als wahrscheinlich an. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Aviäre Influenza bei Wildvögeln auch in den kommenden Sommermonaten vorkommen wird und das Risiko einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel weiterhin hoch bleibt. Deshalb erfolgte die Abstufung von Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko im gesamten Bundesgebiet auf Gebiete mit erhöhtem Risiko.
Folgende Maßnahmen sind durch die Geflügelhalter weiterhin einzuhalten:
- Getrennte Haltung von Wasser- und sonstigem Hausgeflügel
- Fütterung von Geflügel jeglicher Art ausschließlich im Stall
- Wassergeflügel darf keinen Zugang zu freien Wasseroberflächen haben, an denen sich auch Wildvögel aufhalten.